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AGB

Allgemeines:

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Lagom Fotografie (nachstehend der Fotografin genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (RAW-Datein, Fotoabzüge, Videos, Bilddateien in digitalisierter Form, Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, usw.).

Der  Auftraggeber  wird  darauf  hingewiesen,  dass  Fotos  stets  dem  künstlerischen  Gestaltungsspielraum des  ausübenden  Fotografen unterliegen.  Reklamationen hinsichtlich  des  vom  Fotografen ausgeübten  Gestaltungsspielraums, des  Aufnahmeortes  und  der  verwendeten  optischen und technischen  Mittel  der  Fotografie  sind  daher  ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 

Urheberrecht:

Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei der Fotografin.

Die von der Fotografin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Auftraggeber hat kein Recht, die Fotos zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin (Lagom Fotografie), als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Eine Herausgabe der unbearbeitete Bilder an den Auftraggeber erfolgt erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
 

Vergütung, Eigentumsvorbehalt:

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale gefordert. Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Eingang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechten verbleiben bei der Fotografin bis zur vollständigen Bezahlung.

Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum bei der Fotografin eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
 

Haftung:

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Bei Aufnahmen mit voriger Absprache zur Weitergabe von Bildnutzungsrechten (Herausgabe der Dateien) verwahrt die Fotografin die Fotos sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrten Fotos nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotoabzüge nur im Rahmen der Leistungen der Hersteller des Materials.

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